AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Veranstaltungen

 

Natalja Pantle M.A.

 

E-Mail: info@konfliktisch.com

E-Mail: info@natalja-pantle.com

Seite: www.konfliktisch.com

Seite: www.natalja-pantle.com

 

Hier finden Sie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1     Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Natalja Pantle als Seminar-Veranstalter und Dozenten, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2     Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

2.  Vertragsgegenstand

2.1     Der Veranstalter bietet Veranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2     Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

  • Vermittlung von kommunikativen Fertigkeiten;
  • Unterstützung der Teilnehmer bei der Erarbeitung von individuellen Lösungen bei kommunikativen Auseinandersetzungen.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1     Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronische Post, durch mündliche oder telefonische Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2     Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3     Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

3.4     Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

 4.1     Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2     Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankkonto seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3     Sämtliche Zahlungen sind, sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4     Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Teilnahmegebühr vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1     Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2     Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

5.3     Bei Nichterscheinen zur Veranstaltung wird die volle Teilnahmegebühr fällig, sofern der Teilnehmer nicht nach 6.1 ordentlich gekündigt hat.

5.4     Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt wird die volle Teilnahmegebühr fällig, sofern der Teilnehmer nicht nach 6.1 ordentlich gekündigt hat. Kulanzregelungen sind möglich.

 

6. Kündigungen durch Teilnehmer

6.1     Teilnehmer können Ihre Vertragserklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen unter folgenden Bedingungen schriftlich kündigen (stornieren): per Brief oder E-Mail.

  • Bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn: gebührenfrei
  • Unter 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn: fallen 100 % der Teilnahmegebühren an

 Bereits geleistete Zahlungen werden dem Teilnehmer angerechnet.

6.2.    Dem Teilnehmer steht in jedem der in Punkt 6.1 aufgeführten Fälle der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. Kulanzregelungen sind möglich.

 

7. Kündigungen vom Veranstalter

7.1     Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund den Vertrag zu kündigen, insbesondere wenn:

  • die Mindestteilnehmerzahl für die Veranstaltung nicht erreicht wurde;
  • die Veranstaltung aus nicht durch den Veranstalter vertretbaren Gründen abgesagt wurde;
  • im Krankheitsfall des Dozenten oder bei höherer Gewalt.

7.2     Der Veranstalter wird über den Ausfall der Veranstaltung die Teilnehmer unverzüglich informieren und einen Alternativtermin vorschlagen oder bereits erhaltene Gegenleistungen zurückerstatten.

 

8. Allgemeine Teilnahmebedingungen

8.1     Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

8.2     Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

8.3     Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Training.

8.4     Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

8.5     Vor der Veranstaltung muss der Veranstalter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

8.6     Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

8.7     Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

9. Haftung

9.1     Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

9.2     Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

10. Urheberrecht

10.1   Das Urheberrecht für sämtliche Unterlagen, Konzepte, Entwürfe vom Veranstalter, vorgestellt im Verlauf der Veranstaltung, verbleiben beim Veranstalter.

10.2   Materialien in jeglicher Form, vorgestellt den Teilnehmern vom Veranstalter im Rahmen der Leistungserbringung darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung veröffentlicht, vervielfältigt oder in anderer Form öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für die Verwendung von Materialien der Veranstaltung in einer überarbeiteten Form zur Verwendung an anderen Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen.

10.3   Der Ton-/Videoschnitt von den Inhalten der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.

 

11. Datenschutz

11.1   Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Er kann dies jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

11.2. Der Veranstalter benutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer zur Erfüllung des Auftrages.

Diese Daten werden gespeichert, vertraulich behandelt und keinen Dritten weitergegeben, sofern dies nicht unbedingt zur Auftragserfüllung erforderlich ist.

 

12. Schriftform

12.1   Jegliche Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

13. Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen

13.1   Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

Stand: April 2022

 

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